Liebe Patientinnen, liebe Patienten!
Wie Sie sicherlich bereits gehört haben, werden bis zum 01.01.2024 die Rezepte auf das sogenannte eRezept, also eine digitale Ausgabe des Rezeptes, umgestellt. Nach der „Roll-Out-Phase“ ist die Umstellung zum Jahreswechsel für alle Praxen Pflicht. Wir werden daher bis zum Jahresende nach und nach unser Verfahren komplett auf das neue eRezept umstellen.
Was bedeutet das für Sie?
Sie können Ihr Rezept zwar wie gewohnt bei uns bestellen, vorher muss jedoch die elektronische Gesundheitskarte (im Folgenden kurz eGK) bei uns eingelesen werden! Ohne eingelesene eGK ist uns ein Ausstellen der Rezepte nicht mehr möglich!
Es reicht, die eGK einmal im Quartal einzulesen, anschließend ist das eRezept-Verfahren für das entsprechende Quartal für Sie „freigeschaltet“.
Sie haben dann mehrere Möglichkeiten, Ihre Medikamente auf eRezept abzuholen:
– mittels Ihrer eGK in der Apotheke:
Hierfür benötigen Sie nur Ihre eGK. Diese wird in der Apotheke eingelesen und das Rezept vom eRezept-Server heruntergeladen.
– mittels App auf Ihrem Smartphone:
Dafür brauchen Sie neben der eGK ein NFC(near field communication)-fähiges Smartphone, die entsprechende App und einen PIN, den Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten. Das eRezept wird per Rezeptcode direkt auf Ihr Smartphone geladen, von wo aus die Apotheke es vom eRezept-Server auslesen kann.
In beiden o.g. Fällen wird das Rezept NICHT auf Ihrem Handy oder der eGK gespeichert, sondern lediglich auf dem eRezept-Server. Es wird die eGK oder der Code benötigt, um auf diesen Server zugreifen zu können.
– mittels Ausdruck:
Alternativ können Sie den Code für Ihr eRezept bei uns als Ausdruck erhalten, um diesen auslesen zu lassen. Dies ist z.B. dann erforderlich, wenn Sie keine App/kein Smartphone besitzen und Ihr Rezept bei einer Versandapotheke einlösen wollen.
In der Umstellungsphase wird es erfahrungsgemäß noch den einen oder anderen „Stolperstein“ geben – sowohl in der Technik als auch in der Umgewöhnungsphase von Ihrer und unserer Seite. Das ist nur normal. Bitte haben Sie daher Verständnis, wenn im neuen Verfahren einmal nicht alles so klappt wie gewohnt.
Vielen Dank!
Ihr Praxisteam