Hautkrebs-Screening

Gesetzlich Versicherte haben alle zwei Jahre Anspruch auf das sogenannte Hautkrebsscreening (HKS). Dabei wird die gesamte Körperoberfläche nach Veränderungen abgesucht, die verdächtig sind auf Hautkrebs. Hierfür muss die Kleidung abgelegt werden.

Zunächst wird die Kopfhaut (auch am behaarten Kopf und an den Ohren) untersucht, die Mundschleimhäute, Lippen und Zahnfleisch sowie anschließend der gesamte Ober- und Unterkörper. Auch die After- und Dammregion sowie die äußeren Genitalien werden hierbei angeschaut, ebenso wie die Finger-/Zehenzwischenräume und die Fußsohlen.

Die gesamte Untersuchung ist harmlos und schmerzfrei.

Indem Sie ein paar Dinge beachten, können Sie sich und uns die Untersuchung so einfach wie möglich machen:
Bitte tragen Sie keinen Nagellack, da Hautkrebs auch unter den Nägeln entstehen kann. Auch auf aufwendige Frisuren, Körperschmuck und Make-Up sollten Sie, soweit möglich, verzichten.